Sorgerechtsverfügung

Angenommen, Sie sind Vater oder Mutter von minderjährigen Kindern. Wenn Sie versterben, geht das Sorgerecht autoamtisch auf den anderen Elternteil über, sofern dies nicht dem Kindeswohl schadet. Was ist aber dann, wenn es sich nicht mehr um ein traditionelles Familienmodell handelt und Sie beispielsweise mit Ihrem Konkubinatspartner und Ihren Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und zum anderen leiblichen Elternteil der Kinder keinerlei Kontakt mehr besteht?

 

Sinn und Zweck einer Sorgerechtsverfügung

Das Gesetz sieht vor, dass beim Versterben des einen Elternteils das Sorgerecht automatisch auf den anderen Elternteil übergeht. Über dieser Regelung steht aber grundsätzlich das Kindeswohl. Wenn nun aber beide Elternteile versterben, etwa durch einen tragischen Unfall, dann liegt es am Gericht, innerhalb der Familie einen geeigneten Vormund für minderjährige Kinder zu suchen. Jedoch ist eine solche Suche nicht ganz so einfach und kann diverse Probleme mit sich bringen. Dies etwa dann, wenn beispielsweise nur noch die Grosseltern leben, die allenfalls aufgrund des Alters sich nicht mehr in der Lage sehen, als Vormund tätig zu werden. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass eine der Familie völlig unbekannte Person als Vormund eingesetzt wird. Ob dies dann in Ihrem Interesse steht, ist vermutlich anzuzweifeln. Deswegen empfehlen wir, besonders in Patchwork-Familien sich vertieft mit dem Thema des Sorgerechts auseinanderzusetzen und auch hierzu Klarheit für sich selber wie auch für die eigenen Kinder zu schaffen.

 

Inhalte der Sorgerechtsverfügung

Sie haben die Möglichkeit, in Ihrer Sorgerechtsverfügung klar und deutlich auszudrücken, wer im Falle Ihres Versterbens oder bei bleibender und dauernder Urteilsunfähigkeit das Sorgerecht für Ihre minderjährigen Kinder erhalten soll. Der Name der Sorgerechtsverfügung ist allerdings etwas verwirrend: Eine solche Sorgerechtsverfügung ist, auch wenn Eltern sterben, nicht zwingend bindend, bildet aber immerhin eine sehr wichtige Hilfestellung für die Vormundschaftsbehörde. Wichtig ist, dass die Wahl des gewünschten Vormundes klar begründet ist und die Personalien und Adresse der gewünschten Person angegeben werden. Wenn etwa schon zu Lebzeiten der Eltern eine enge Beziehung zwischen den Kindern und dem vorgeschlagenen Vormund bestanden und ein regelmässiger Kontakt stattgefunden hat, ist dies ein grosser Vorteil. Die Vormundschaftsbehörde ist zwar nicht an Ihren Wunsch gebunden, wird ihn aber berücksichtigen, wenn keine wichtigen Gründe dagegen sprechen und das Kindeswohl nicht beeinträchtigt ist.

 

Aufsetzen der Sorgerechtsverfügung

Im Internet finden Sie mit dem Begriff «Sorgerechtsverfügung» diverse Informationen und auch Vorlagen. Wichtig zu wissen ist: Die Sorgerechtsverfügung muss wie Ihr Vorsorgeauftrag und Ihr Testament von Anfang bis zum Schluss komplett handschriftlich verfasst, unterschrieben und datiert werden. Wir empfehlen Ihnen, auch an mögliche Ersatzpersonen zu denken, sofern der von Ihnen beabsichtigte Vormund nicht in Frage kommen sollte. Ebenso können Sie auch explizit Personen in Ihrer Sorgerechtsverfügung ausschliessen, müssen diesen Auschluss dann aber plausibel begründen. Nicht zu vergessen ist die Tatsache, dass Ihre persönliche Sorgerechtsverfügung periodisch überprüft werden muss. Heutzutage verändern sich Beziehungen oft und ein zu Beginn gewählter Vormund kommt aufgrund der geänderten Verhältnisse nicht mehr in Frage. Und nochmals: Eine solche Sorgerechtsverfügung biete der Behörde lediglich eine Hilfestellung bei ihrem Entscheid, wer denn nun Vormund Ihrer Kinder werden soll.

 

 

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Gemeinsam - und bei Bedarf mit unseren Partnern - nehmen wir Ihre Wünsche und Bedürfnisse auf, erarbeiten zusammen Ihre Sorgerechtsverfügung und bringen das Dokument in die rechtlich korrekte Form. Deswegen geben wir keine Mustervorlagen ohne Beratung ab - wir schaffen gemeinsam klare Vorsorgeverhältnisse für Sie und Ihre Angehörigen.
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