Aufgaben bei einem Todesfall
Ein geliebter Mensch verstirbt. Nach diesem schmerzlichen Verlust möchte man sich lieber nicht mit allen Formalitäten auseinandersetzen müssen. Trotz der grossen emotionalen Belastung und dem Schmerz sollten die ersten Schritte sehr bald gemacht werden. Wir nehmen Ihnen diese Last ab und begleiten und unterstützen Sie dabei mit unserem Angebot.
Formalitäten unmittelbar nach dem Tod
Ort des Versterbens: Es stellt sich immer die Frage, wo die Person verstorben ist. Verstirbt die Person zu Hause, informieren Sie umgehend den Hausarzt oder aber den Notarzt. Nachdem der Tod durch den Arzt festgestellt wurde, erhalten Sie den Todesschein. Ist die Person in einem Heim verstorben, dürfen Sie sich auf das Pflegepersonal verlassen, das alles Notwendige für Sie in die Wege leitet. Verstirbt die Person aufgrund eines Unfalles oder begeht Suizid, müssen Sie umgehend die Polizei informieren.
Zivilstandsamt und weitere Institutionen informieren: Es muss immer das Zivilstandsamt des Sterbeortes informiert werden. Die Meldung kann durch die nächsten Angehörigen oder aber eine Vertrauensperson gemacht werden. Vergessen Sie dabei nicht, wichtige Dokumente der verstorbenen Person wie den Todesschein, das Familienbüchlein und den Pass/ID an diesen Termin mitzunehmen. Ebenso wird das Zivilstandsamt alles zur Bestattung wissen wollen. Weiters müssen etwa der Arbeitgeber der verstorbenen Person, diverse Versicherungen, der Pfarrer und ein Bestattungsunternehmen kontaktiert werden.
Todesanzeige und Leidzirkular: Das Zivilstandsamt wird von Amtes wegen eine amtliche Todesanzeige publizieren. Die Todesanzeige, die in den Zeitungen erscheinen soll, können Sie individuell gestalten. Dies gilt auch für die Leidzirkulare, die Sie an entfernte Verwandte, ehemalige Arbeits- und Vereinskollegen oder sonstige Bekannte der verstorbenen Person schicken möchten.
Bestattungsbräuche
Aufbahren: Nach dem Tod wird der Leichnam entweder in die Aufbahrungshalle des Spitals oder der Gemeinde gebracht. Eine Aufbahrung zu Hause ist ebenfalls möglich, wo sich enge Vertraute, Verwandte und Bekannte von der verstorbenen Person ein letztes Mal verabschieden können.
Einsargen und Leichentransport: Diese Arbeiten werden von zugelassenen Bestattungsunternehmen durchgeführt. Nehmen Sie sich aber genügend Zeit, um sich persönlich von der verstorbenen Person zu verabschieden. Nehmen Sie sich auch genügend Zeit um herauszufinden, welche Zeremonie für den Abschied Sie sich wünschen.
Bestattungsart: Ob eine Kremation oder eine Erdbestattung vorgenommen wird, ist immer eine Glaubensfrage. Währenddem bei der Erdbestattung klare Regelungen gelten, kann nach einer Kremation frei entschieden werden, was mit der Urne und der Asche geschehen soll.
Totenfürsorge: Sofern die verstorbene Person keine schriftlichen Anordnungen hinterlassen hat, bestimmen die nächsten Angehörigen den Rahmen der Beerdigung. Damit es nach einem solchen emotionalen Ereignis nicht zu Streitigkeiten um die Beerdigung kommt, empfehlen wir, auch die Anordnungen zur eigenen Bestattung frühzeitig schriftlich zu regeln.
Kosten: Je nach Gemeinde und Kanton gelten unterschiedliche Regelungen, welche Leistungen im Todesfall vom Staat übernommen werden und welche nicht. Diese Bestattungskosten gehören – rein rechtlich gesehen – zu den Erbgangsschulden. Somit trägt jeder Erbe aufgrund seiner Erbquote den entsprechenden Kostenanteil. Es kann in Ausnahmefällen auch eine Kostenübernahme durch die Wohngemeinde folgen. In einem solchen Fall wird die Gemeinde aber lediglich für das notwendige Minimum aufkommen.
Trauerfeier
Kirchliche Feier: Die Organisation können Sie selber oder gemeinsam mit einer Vertrauensperson übernehmen. Hierzu zählen etwa auch der Zeitpunkt der Bestattung, das gemeinsame Planen der Feierlichkeiten mit dem Pfarrer, die Dekoration oder das Leidmahl.
Alternative Feier: Viele Menschen können sich nicht mehr mit den Riten der Kirche identifizieren. Eine Trauerfeier muss nicht zwingend in einer Kirche und mit einem Pfarrer stattfinden. So gibt es diverse freischaffende Theologen oder Ritualbegleiter, die etwa eine Urnenbeisetzung am Lieblingsplatz der verstorbenen Person umrahmen.
Virtuelle letzte Ruhe: Auch der Tod und das Gedenken sind im digitalen Zeitalter angekommen. Im Internet finden sich diverse Anbieter, die solche virtuellen Gräber anbieten und die nur einem bestimmten Nutzerkreis zugänglich gemacht werden können.